Follow me Award 2022
NACHFOLGER DES JAHRES - Betriebsnachfolge in jeder Region
Zwölf Betriebe werden von den Regionalstellen der Wirtschaftskammer Steiermark und den Follow me Partnern zum Follow me Award 2022 nominiert. In einem kombinierten Online- und Offline-Voting stellten sie sich im Oktober 2022 der Wahl.
Die Bekanntgabe der Gewinner:innen des Follow me Award 2022 erfolgte am Montag, 14.11.2022 ab 15:00 Uhr ON AIR auf ANTENNE STEIERMARK
Erfahren Sie mehr Details über den Follow me Award und seine Geschichte
Das Ziel des Follow me Awards ist es, das Thema Betriebsnachfolge in seiner Vielfalt und Attraktivität einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Jedes Jahr wird ein Betrieb in jeder steirischen Region mit seiner Geschichte präsentiert. Die erfolgreichen Beispiele wirken in mehrere Richtungen:
- ÜbergeberInnen werden dazu angeregt, rechtzeitig die Vorbereitungen für die nächste Generation zu beginnen
- NachfolgerInnen können sich an den Tipps und Erfahrungen anderer orientieren
- Potentielle NachfolgerInnen sehen, wie Selbständigkeit in einem bestehenden Betrieb verwirklicht werden kann
Mit dem kombinierten Online-Offline-Voting suchen wir den beliebtesten steirischen Nachfolgebetrieb: Gewinner ist, wer am meisten Menschen dazu motivieren kann, für ihn oder sie zu stimmen! Der Follow me Award wird in den Kategorien familieninterne Übergabe und familienexterne Übergabe vergeben. Derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen (Votes) für sich verbuchen kann, ist Nachfolger des Jahres 2022.
Alle zwölf nominierten Betrieben erhalten bereits im Vorfeld zum Wettbewerb ein exklusives Follow me Package:
- Follow me Unternehmenspräsentation ONLINE
- Plakate zur eigenen Verwendung
- Follow me Nachfolge-Urkunde
- Antenne Steiermark Spotkampagne
mit 1.100.000 Kontakten (lt. akt. Radiotest):
20 Spots á 15 Sekunden inkl. Spotproduktion
- Follow me Award inkl. Follow me Nachfolge-Urkunde
- Antenne Steiermark Spotkampagne mit 1.100.000 Kontakten (lt. aktuellem Radiotest): 20 Spots á 15 Sekunden inkl. Spotproduktion
- Eine steiermarkweite Medienpräsenz als steirischer Vorzeige-Nachfolgebetrieb im BUSINESS-MONAT
- Social Media Marketing Package powered by idlab media GmbH (Strategie-Konzept & Videoproduktion)
Die Nominierung erfolgt durch die Follow me Partner und begeisterte Kunden/Mitarbeiter/Freunde des Betriebes. Nominiert werden können Betriebe aus allen Sparten (Handwerk & Gewerbe, Handel oder Tourismus) und in allen Größen (ob Ein-Personen-Unternehmen, KMU oder Großbetrieb).
Nominiert wird online unter Angabe der Kontaktdaten und der Angabe „Dieser Nachfolge-Betrieb ist für mich der beliebteste, weil …“
Wichtig für die Nominierung ist, dass die Übergabe zum größten Teil bereits abgeschlossen ist. Die Betriebe treten in zwei Kategorien beim kombinierten Voting im Oktober an: familienintern und familienextern.
Unter allen genannten Betrieben wählt eine Jury der jeweiligen Regionalstelle den nominierten Betrieb für ihre Region aus. Die Auswahl erfolgt nach drei Kriterien:
- Nachfolgekonzept: Wie wurde die Nachfolge geplant und vorbereitet?
- Innovationspotential: Welche Veränderungen werden im Rahmen der Betriebsnachfolge vorgenommen?
- Regionale Verankerung: Welchen Beitrag zur wirtschaftlichen Lage leistet der Betrieb in der Region?
Das ergibt am Ende zwölf außergewöhnliche NachfolgerInnen, die im Oktober auf Stimmenjagd gehen. Unterstützt werden die nominierten Betriebe dabei durch regionale und steiermarkweite Medienarbeit online und offline.
PUBLIC-VOTING: FOLLOW ME AWARD Das Public-Voting zum Follow me Award 2022 beginnt am 01.10.2022, 8:00 Uhr und endet am 31.10.2022, 8:00 Uhr. Die bereitgestellten Informationen/Ihre Daten werden ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung des Gewinners/der Gewinnerin des Public-Voting-Gewinnspiels verwendet und nach Votingende gelöscht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen die mindestens 18 Jahre alt sind. Sämtliche MitarbeiterInnen der Follow me Träger- und Partnerorganisationen, sowie deren Verwandte und Angehörige sind von der Teilnahme am Public-Voting-Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Die Stimmabgabe ist 1x täglich (sowohl online als auch offline) möglich. Das Offline-Voting erfolgt mittels Unterschriftenlisten. Die Unterschriftenlisten liegen bei den Nominierten im Unternehmen auf und stehen auf der Votingseite als Downloaddokument zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, ausgefüllte Unterschriftenlisten immer wöchentlich Freitags entweder via Fax an 0316/601-717 bzw. via Email an followme@wkstmk.at bzw. per Post an Follow me – Betriebsnachfolge Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 Graz zu übermitteln. Der Follow me Award wird in den Kategorien familieninterne Übergabe und familienexterne Übergabe vergeben. Derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen (Votes) für sich verbuchen kann ist Nachfolger des Jahres. Manipulationsversuche jeglicher Art werden durch das Löschen manipulierter Votings geahndet (sowohl online als auch offline).
GEWINNSPIEL FÜR STIMMABGABE Die bereitgestellten Informationen werden ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung des Gewinners/der Gewinnerin des Gewinnspiels zum Online-Voting verwendet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
Zweck/Aufbewahrungsdauer: Die von Ihnen bereitgestellten Informationen/Ihre Daten werden ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung des Gewinners/der Gewinnerin des Public-Voting-Gewinnspiels verwendet und nach Votingende gelöscht. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, eine Angabe ihrer personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme am Voting sowie am damit verbundenen Gewinnspiel erforderlich. Empfänger von Daten: keine Betroffenenrechte: Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte gemäß DSGVO zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung. Sie haben das Recht, sich bei der folgenden Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.atJedes Jahr werden die besten Betriebsnachfolger ausgezeichnet. Schmökern Sie durch die Foto-Galerie der letzten Siegerehrung.