Wie können Nachfolger:innen die Aktualität von Betriebsanlagen und deren Rechtskonformität vor Nachfolgeantritt überprüfen?


Ing. Rudolf Mark |
BSC Bauingenieure GmbH
8041 Graz, Liebenauer Gürtel 10
mark@bsc-gmbh.at
+43 660 6500458
Themen
Betriebsanlage, ArbeitnehmerInnenschutz/sichere Arbeit, Umweltschutz


Eine Überprüfung der Betriebsanlage bis in eine Detailtiefe wird Nachfolgern schwer möglich sein. Allerdings gibt es ein paar wichtige Anhaltspunkte einer Stichprobe, die sehr hilfreich sind, sich zunächst zu orientieren (Aufzählung ist beispielhaft):

  • Gibt es Berichte zu den (Eigen)Überprüfungen des bisherigen Betreibers im Sinne des §82b nach Gewerbeordnung (GewO)?
  • Sind wiederkehrend zu überprüfende Arbeitsmittel nach Arbeitsmittelverordnung (AMVO) durchgeführt worden, z.B. für Hubtore, Automatiktüren, Hebebühnen, Hubstapler, u.dgl?
  • Welche „Prüfbücher“ liegen im Unternehmen auf?
  • Erfolgten die wiederkeherende Prüfungen der Elektrischen Anlage und des Blitzschutzsystems nach Elektroschutzverordnung (ESV) und liegen aktuelle Atteste auf?
  • Wurden die Arbeitsplätze hinsichtlich ihrer möglichen Gefahren untersucht (Arbeitsplatzevaluierung) und die Arbeitnehmer unterwiesen (schriftliche Dokumentation)?
  • Gibt es eine Maschinenliste und stimmen die dort aufgeführten Maschinen, Anlagen und Geräte mit den tatsächlich vorhandenen überein?#

Können diese Fragen positiv beantwortet werden, darf davon ausgegangen werden, dass der Betrieb seinen regelmäßigen Prüfpflichten und Aufgaben wohl nachgekommen ist und das wäre sehr positiv.
Bei negativen Ergebnissen sollte man nachfragen und versuchen, dies zu klären.

 

Sehen Sie dazu auch ein kurzes Video:

Zum Video KATZE IM SACK