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Themen
Steuerberatung. Unternehmensplanung
Die möglichen steuerlichen Begünstigungen sind von der vorliegenden Rechtsform abhängig. Hier kann grundlegend zwischen
unterschieden werden.
Jede dieser Rechtsformen bietet unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten mit entsprechenden Vor- und Nachteilen bei der Unternehmensübergabe.
Während beispielsweise für Kapitalgesellschaften in der Regel der besondere Steuersatz in Höhe von 27,5% Kapitalertragsteuer gilt, können bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen andere steuerliche Begünstigungen in Frage kommen. So gibt es beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Begünstigung durch den Hälftesteuersatz , einer drei Jahresverteilung oder des Freibetrages in Höhe von EUR 7.300.
Fotoquelle: Kammer der Wirtschaftstreuhänder. 2023.