Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden?


Dagmar Gruber
Rochusplatz 3, 8230 Hartberg
gruber@notariat-handl.at

Themen
Unternehmensvorsorge. Vertragsgestaltung.


ANTWORT 1. Es kann sinnvoll sein, die operative Geschäftsführung vom Eigentum zu trennen.

Nicht immer muss das Eigentum eines Betriebes im Zuge einer Betriebsnachfolge übertragen werden. Es gibt viele Umstände, unter denen das Einsetzen einer operativen Geschäftsführung ein guter Schritt für den Betrieb und den Übergeber sind.

ANTWORT 2. Alles, was vereinbart werden kann, kann auch schriftlich festgehalten werden.

Dabei geht es nicht nur um die gesetzlichen Vorgaben: Die schriftliche Formulierung von Vereinbarungen führt häufig zu klareren Übereinkünften und weniger nachträglichen Missverständnissen.

„Sorgen Sie unabhängig von Alter und Gesundheit vor, dass das Unternehmen unabhängig von Ihnen fortgeführt werden kann.“

TIPP: Nutzen Sie die Erfahrung Ihres Notars!
  1. Beschreiben Sie Ihre Vorstellungen, was übergeben werden soll und was nicht.
  2. Besprechen Sie die Möglichkeiten einer teilweisen Übergabe.
  3. Definieren Sie die beste Rechtsform für Ihre Übergabe.

Fotoquelle: Notariatskammer. 2018.