Betriebsanlage & MitarbeiterInnen – was gilt es aus technischer Sicht zu beachten?


Ing. Rudolf Mark |
BSC Bauingenieure GmbH
8041 Graz, Liebenauer Gürtel 10
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+43 660 6500458
Themen
Betriebsanlage, ArbeitnehmerInnenschutz/sichere Arbeit, Umweltschutz


ANTWORT 1. Rechtliche Vorgaben und der anerkannte bzw. praxiserprobte Stand der Technik sind einzuhalten.

Das Funktionieren einer Maschine allein ist ebenso wenig ausreichend wie die Auflagenerfüllung eines Genehmigungsbescheids aus längst vergangenen Tagen. Vielmehr „lebt“ ein Betrieb durch ständige Anpassung an gesetzliche Vorgaben wie auch an technische Entwicklungen, speziell im Zusammengang mit dem Arbeitnehmerschutz.

Als Betriebsnachfolger muss man planen können: Welche Investitionen sind jedenfalls verpflichtend? Welche sind aus unternehmerischer Sicht (zusätzlich) sinnvoll? Was hat oberste Priorität?

 

ANTWORT 2. Die Betriebsanlagengenehmigung allein ist es noch nicht – es gibt weitere Aufgaben.

Mit einer (gewerberechtlich) genehmigungspflichtigen Betriebsanlage entstehen nicht erst im Zuge einer Betriebsnachfolge bestimmte Prüfaufgaben, sondern gilt eine wiederkehrende Prüftätigkeit schon im Lebenslauf der bestehenden Betriebsanlage. Neben der Einhaltung der Bescheide zur Betriebsanlage sind auch Vorschriften der geltenden Gesetze und Verordnungen zu erfüllen

Dazu zählen beispielsweise die Erstellung und aktuelle Führung der Sicherheits- und Gesundheits¬schutzdokumente ebenso wie die dokumentierte Durchführung von Überprüfungen  aller Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel, etc. Die Gewerbebehörde nimmt die Betriebsnachfolge gerne zum Anlass, um die Erfüllung dieser Aufgaben zu überprüfen.

 

ANTWORT 3. Der Betrieb eines Unternehmens erfordert Vielseitigkeit und Achtsamkeit.

Unabhängig davon, ob Umwelt-, Behörden- oder Sicherheitsfragen als erstes im Fokus stehen – am Ende geht es stets um eine umfassende wirtschaftliche, rechtskonforme und umweltfreundliche Lösung für den gesamten Standort unter Nutzung gefundener Verbesserungspotentiale. Themen wie die Arbeitssicherheit, der Explosionsschutz, die Abfallwirtschaft und der Umweltschutz sind behördlich ständig präsent, wofür ein gewisses Behördenmanagement mit Fingerspitzengefühl beachtet werden muss.

Das Thema der Energieoptimierung ist hingegen realtiv „jung“, aber wichtiger denn je, denn es betrifft die Kosten. Hier gilt es wohl, Investitionen in mögliche Veränderungen bzw. Verbesserungen nicht aufzuschieben, sondern in eine schrittweise Unabhängigkeit zu investieren, wodurch man längerfristig eindeutig profitiert.

 

Sehen Sie dazu auch ein kurzes Video:

Zum Video KATZE IM SACK